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Frankenthaler Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig seit 01.09.2026

1. Wohnung

Anwendbar auf 30 bis 150 m² und Bezugsfertigkeit bis 2025. Die Wohnfläche wird für Tabelle 1 kaufmännisch auf ganze Quadratmeter gerundet. Bei später errichteten Wohnungen, etwa einem Dachgeschossausbau, gilt das Ausbaujahr. Modernisierung verändert das Baujahr nicht.

2. Art des Gebäudes

3. Ausstattung des Badezimmers

Maßgeblich ist die vom Vermietenden gestellte Ausstattung des am besten ausgestatteten Badezimmers. Die Badpunkte bestimmen gemeinsam den prozentualen Zu- oder Abschlag.

4. Weitere Wohnungsausstattung

Nur vom Vermietenden gestellte Merkmale berücksichtigen. Selbst finanzierte Ausstattung ohne Kostenerstattung zählt nicht.

5. Modernisierung

0 Maßnahmen: ±0 %, 1 Maßnahme: +4 %, 2 Maßnahmen: +7 %, 3 Maßnahmen: +10 %, 4 Maßnahmen: +14 %.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Frankenthal (Pfalz).

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser. Besondere Wohnraumverhältnisse und die im Mietspiegel genannten gesetzlichen Ausschlüsse sind nicht unmittelbar erfasst. Die Zweidrittelspanne beträgt −15 % bis +13 %. Eine Abweichung vom Mittelwert setzt nicht abgebildete Merkmale oder wesentliche Abweichungen von Art, Umfang oder Qualität des ortsüblichen Standards voraus.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Frankenthal (Pfalz) 2026.


Mietspiegel Frankenthal 2026: So wird die Vergleichsmiete berechnet

Der Mietspiegel Frankenthal verbindet eine Basismiete nach Wohnfläche mit prozentualen Zu- und Abschlägen für Baujahr, Gebäude und Ausstattung. Alle Korrekturen werden gemeinsam auf die Basismiete angewendet. Der Rechner oben ordnet das Ergebnis zusätzlich in die amtliche Mietspanne ein.

Welchen Rechtscharakter hat der Mietspiegel 2026?

Frankenthal hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB herausgegeben. Die Ausgabe ist seit dem 1. September 2026 gültig und wurde von den Interessenvertretungen der Vermieter und Mieter anerkannt. Sie ersetzt den Mietspiegel 2024. Der qualifizierte Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist ein gesetzlich anerkanntes Mittel, um ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen.

Die Broschüre gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 Quadratmetern, die bis 2025 bezugsfertig wurden. Wohnungen ohne eigenes WC oder Badezimmer fallen nicht darunter. Weitere Ausschlüsse betreffen zum Beispiel preisgebundene Wohnungen, Studierenden- und Jugendwohnheime sowie vorübergehende Vermietungen. Auch bestimmte möblierte oder teilweise gewerblich genutzte Wohnungen sind nicht unmittelbar erfasst. Verglichen wird die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebskosten sowie ohne Möblierungs- und Untermietzuschläge.

Wie bestimmen Wohnfläche und Baujahr die Basismiete?

Die Basismiete richtet sich nach der auf volle Quadratmeter gerundeten Wohnfläche. Für jede Größe von 30 bis 150 Quadratmetern enthält die Tabelle einen eigenen Wert. Die 121 Werte reichen von 9,96 Euro je Quadratmeter bei 30 Quadratmetern bis 8,11 Euro bei 148 bis 150 Quadratmetern. Anders als die Ausgabe 2024 verwendet der neue Mietspiegel eine gemeinsame additive Prozentstufe statt getrennter Korrekturrunden.

Die Baujahresklasse verändert die Basismiete um minus 6 bis plus 8 Prozent. Für Gebäude bis 1918 beträgt der Abschlag 5 Prozent, für 1919 bis 1960 sind es 6 Prozent, für 1961 bis 1983 3 Prozent. Baujahre 1984 bis 2015 bleiben neutral; für 2016 bis 2025 kommen 8 Prozent hinzu. Bei später ausgebauten Wohnungen zählt das Ausbaujahr. Ein Mehrfamilienhaus mit mindestens sechs Wohneinheiten erhält einen zusätzlichen Abschlag von 4 Prozent.

Welche Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale zählen?

Vermieterseits gestellte Merkmale können die Basismiete gemeinsam erhöhen oder senken. Im Bad werden vier Merkmale zu Punkten verrechnet: eine barrierearme Dusche, zwei Waschbecken, ein Handtuchheizkörper sowie fehlendes Fenster und fehlende elektrische Lüftung. Je nach Punktesumme reicht der Zu- oder Abschlag von minus 2 bis plus 12 Prozent. Eine offene Küche zählt plus 3 Prozent; eine Einbauküche mit mindestens vier von fünf Geräten plus 7 Prozent.

Auch eine fehlende vermieterseitige Heizung oder die überwiegende Beheizung mit Einzelöfen führt zu minus 7 Prozent. Weitere Ausstattungsmerkmale wie hochwertiger Boden, breite Türen und elektrische Außenverschattung ergeben zusammen je nach Punktestand minus 2 bis plus 9 Prozent. Vier Modernisierungsmaßnahmen sind erfasst, darunter erneuerte Sanitär- und Elektroinstallationen sowie Innen- oder Wohnungseingangstüren. Sie zählen nur, wenn Vermieter sie ab 2020 in einem Gebäude mit Baujahr vor 2002 durchgeführt und damit die Wohnungsnutzung qualitativ verbessert haben. Eine bis vier Maßnahmen ergeben 4 bis 14 Prozent Zuschlag.

Wie sind Mittelwert und Mietspanne zu verstehen?

Sie addieren die zutreffenden Zu- und Abschläge und wenden den Saldo einmalig auf die Basismiete an. Daraus entsteht die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete; die Zweidrittelspanne reicht von 15 Prozent darunter bis 13 Prozent darüber. Sie berücksichtigt, dass vergleichbare Wohnungen weitere Unterschiede aufweisen können. Der Spannenwert allein entscheidet nicht, ob eine konkrete Vertragsmiete rechtlich zulässig ist.

Das amtliche Beispiel nutzt eine 66-Quadratmeter-Wohnung mit Baujahr 1975. Baujahr, fehlende Badlüftung und fehlende Außenverschattung ergeben zusammen minus 7 Prozent; eine erneuerte Wohnungseingangstür bringt 4 Prozent hinzu. Der Gesamtsaldo beträgt minus 3 Prozent. Aus 8,25 Euro Basismiete werden 8,0025 Euro je Quadratmeter und monatlich 528,17 Euro. Die Monatsmiete liegt im Beispiel innerhalb einer Spanne von 448,94 bis 596,82 Euro.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2026 der Stadt Frankenthal (Pfalz).

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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