Zum Hauptinhalt springen

Prozesskostenrechner

nach RVG und GKG

Grunddaten

€

Kostenübersicht

Eigene Anwaltskosten: €
Fremde Anwaltskosten: €
Gerichtskosten: €
Gesamtsumme: €

Außergerichtliche Kosten

: €
Nr. 1000 VV RVG: €
: €
€
Summe außergerichtliche Kosten: €

Prozesskosten 1. Instanz

1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz
Eigene Anwaltskosten
Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG: € € €
Anrechnung: €
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG: € € €
Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG: € € €
Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG: € € €
Sonstige Kosten Nr. 7000 u. 7003 ff. VV RVG: € € €
MwSt. %: € € €
Zwischensumme eigene Anwaltskosten: € € €
Gegnerische Anwaltskosten
Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG: € € €
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG: € € €
Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG: € € €
Auslagen Nr. 7001 u. 7002 VV RVG: € € €
Sonstige Kosten Nr. 7000 u. 7003 ff. VV RVG: € € €
MwSt. %: € € €
Zwischensumme gegnerische Anwaltskosten: € € €
Gerichtskosten KV GKG: € € €
Summe Prozesskosten: € € €

Benutzungshinweise

Dieser Gebührenrechner ermöglicht eine Berechnung der außergerichtlichen und der gerichtlichen Kosten, wahlweise nach dem neuen Gebührenrecht ab 01.06.2025 oder nach dem alten Gebührenrecht vom 01.01.2021 bis zum 31.05.2025. Eine individuelle Anpassung des Mehrwertsteuersatzes ist möglich.

Die Berechnung der Prozesskosten erfolgt bis einschließlich 30.000.000 Euro.

Eine Erhöhung bis zur absoluten Grenze von 100.000.000 Euro – auch unter Beteiligung mehrerer Auftraggeber in einer Angelegenheit – ist nicht möglich.

Dieser Kostenrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Bitte beachten Sie, dass wir für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr übernehmen. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Gebührenberechnung ausdrucken