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Cottbus/Chóśebuz Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2024 · in Kraft seit 28.12.2024

1. Grundangaben

Maßgeblich sind die tatsächliche Wohnfläche, das Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes (bei nachträglichem Dachausbau der Wohnung) und nur vom Vermieter bereitgestellte Merkmale.

2. Merkmalsgruppe Bad/WC

Gewicht 30 %. Innerhalb jeder Gruppe zählt, ob mehr Plus- oder mehr Minuspunkte ausgewählt sind. Gleichstand wirkt neutral.

Wohnwertmindernde Merkmale
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
Wohnwerterhöhende Merkmale
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt

3. Merkmalsgruppe Küche

Gewicht 30 %.

Wohnwertmindernde Merkmale
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
Wohnwerterhöhende Merkmale
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt

4. Merkmalsgruppe Wohnung/Gebäude

Gewicht 40 %.

Wohnwertmindernde Merkmale
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
−1 Punkt
Wohnwerterhöhende Merkmale
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Cottbus/Chóśebuz.

Die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels. Besondere Vor- und Nachteile sind sachgerecht gegeneinander abzuwägen.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Mietspiegel Cottbus/Chóśebuz 2024.

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Mietspiegel Cottbus/Chóśebuz 2024: Wie wird die Spanne berechnet?

Der Mietspiegel Cottbus/Chóśebuz 2024 verbindet eine Mietpreistabelle mit einer gewichteten Orientierungshilfe. Wohnfläche, Baujahr, Modernisierung und Energieeffizienz bestimmen zunächst Mittelwert und Spanne. Weitere Wohnwertmerkmale verschieben das Ergebnis anschließend innerhalb dieses Feldes.

Handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel?

Ja, die Stadtverordnetenversammlung erkannte die Ausgabe am 18. Dezember 2024 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB an. Mit der Bekanntmachung am 28. Dezember 2024 trat sie in Kraft. Bezugsstichtag der ausgewerteten Nettokaltmieten ist der 1. März 2024.

Der Geltungsbereich umfasst nicht preisgebundene Wohnungen im gesamten Stadtgebiet, sofern das Gebäude mindestens drei Wohnungen hat. Möblierte, geförderte oder gewerblich genutzte Wohnungen und Wohnheime sind unter anderem nicht erfasst. Die Tabellenwerte enthalten keine Betriebs-, Heiz- oder Parkplatzkosten.

Welche Angaben führen zum Tabellenwert?

Der Mietspiegel unterscheidet fünf Flächenklassen von unter 45 bis mindestens 90 Quadratmetern. Hinzu kommen Baualtersgruppen, die Energiegruppen A–B, C und D–H sowie bei Gebäuden bis 1990 der Modernisierungsstand. Denkmäler und Denkmalbereiche werden der Energiegruppe D–H zugeordnet.

Von 135 möglichen Kombinationen sind 81 mit Mittelwert, Spanne und Fallzahl veröffentlicht. 54 Felder bleiben mangels ausreichender Daten leer. Der Rechner interpoliert dort nicht. Für ältere Wohnungen bedeutet „mit Modernisierung“, dass seit 1991 der überwiegende Teil zentraler Gewerke wie Fenster, Dach, Fassade, Heizung, Sanitär oder Elektro erneuert wurde.

Wie wirken Bad, Küche und Gebäudequalität?

Die Orientierungshilfe bewertet drei getrennte Gruppen: Bad und WC, Küche sowie Wohnung und Gebäude. Überwiegen innerhalb einer Gruppe die positiven Merkmale, zählt sie mit +30, +30 beziehungsweise +40 Prozent. Bei überwiegenden Nachteilen gilt das entsprechende Minusgewicht; Gleichstand bleibt neutral.

Der Gesamtsaldo wird auf die passende Hälfte der veröffentlichten Spanne angewandt. Im amtlichen Beispiel ergeben 40 Quadratmeter, Baujahr 1955, Energiegruppe D–H und keine Modernisierung einen Mittelwert von 5,51 Euro. Die Gruppen −30, −30 und +40 Prozent führen zu −20 Prozent und damit zu 5,41 Euro je Quadratmeter. Der Korrekturbetrag wird dabei zuerst auf Cent gerundet.

Was sagt das Ergebnis rechtlich aus?

Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Einordnung der Wohnung in die amtlichen Mietdaten. Entscheidend sind nur tatsächlich vorhandene und vom Vermieter bereitgestellte Merkmale. Ein leer gebliebenes Tabellenfeld darf nicht durch einen ähnlich wirkenden Nachbarwert ersetzt werden. Die tatsächliche Wohnfläche wird erst beim monatlichen Betrag vollständig berücksichtigt.

Auch der errechnete Korridor entscheidet nicht allein über die Zulässigkeit einer Miete. Werte innerhalb der Spanne sind nicht automatisch rechtmäßig, Werte außerhalb nicht automatisch unzulässig. Maßgeblich bleiben der Einzelfall und die weiteren gesetzlichen Anforderungen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2024 der Stadt Cottbus/Chóśebuz.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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